Zinsschranke: Sind Abzinsungserträge zu berücksichtigen?
Die sogenannte Zinsschranke soll verhindern, dass Gewinne durch übermäßige Fremdfinanzierung verschoben werden können, zum Beispiel durch Darlehensgeber aus dem Ausland. Damit aber nicht jeder Darlehensnehmer sofort unter „Missbrauchsverdacht“ gerät, enthält die Zinsschranke eine aus der Sicht des Mittelstands als üppig zu bezeichnende Freigrenze von 3 Mio. EUR. Das bedeutet, dass Zinsaufwendungen in voller Höhe abzugsfähig […]